„Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern.“
André Maltraux
Die nachfolgend aufgeführten Stichpunkte sollen für Eltern und weitere Beteiligte einen Einblick in meine allgemeine Vorgehensweise ermöglichen. Abweichungen sind je nach Maßgabe des beauftragenden Gerichts denkbar.
Mein Hauptanliegen ist eine transparente und nachvollziehbare Arbeit. Diese basiert, sofern entsprechende Forschungsergebnisse vorliegen, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Eine prägnante und sich auf die wesentlichen Aspekte beziehende Darstellung der gezogenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen haben bei der Erstellung der Gutachten Vorrang.
Klicken Sie auf die Fragen, um zum ausführlichen Wegweiser zur Tätigkeit von psychologischen Sachverständigen zu kommen.
Meine Qualifikationen entsprechen den in den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht genannten Forderungen (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten. Kannegießer, A., Rotax, H.-R. (Koordination); Deutscher Psychologenverlag GmbH, Berlin, 2. Auflage 2019).
Seit 2009 war oder bin ich unter anderem tätig für die Amtsgerichte bzw. jeweiligen Familiengerichte in:
> Kiel
> Plön
> Neumünster
> Rendsburg
> Schleswig (Amtsgericht und OLG)
> Eckernförde
> Flensburg
> Husum
Die dortigen Richterinnen und Richter können gebenenfalls Auskunft über meine Arbeitsweise geben.